Informationen für Freizeitkapitäne
1. PATENTPPLICHT
Führer von Segelbooten mit mehr als 12 qm Segelfläche
benötigen ein
Bodensee-Schifferpatent der Kategorie D. Motorboote und
Segelboote
mit Motorantrieb über 4,41 KW dürfen nur geführt
werden, wenn der
Bootsführer ein Patent der Kategorie A besitzt.
Für Inhaber anderer amtlicher Patente gibt es befristete
Fahrerlaubnis-
se, die von den nachfolgend angeführten Behörden
ausgestellt werden.
Fahrzeuge unter 2,5 m Länge sind patentfrei.
Die erteilten Patente gelten für den gesamten Bodensee,
den Seerhein,
den Ober- und Untersee; für die Strecke Stein am
Rhein-Schaffhausen
gilt nur das „Hochrheinpatent", das als Zusatzprüfung
am See gemacht
werden kann.
2. REGISTRIERPFLICHT
Alle Wasserfahrzeuge, ausgenommen Fahrzeuge ohne Maschinenan-
trieb bis 2,5 m Länge, müssen ein amtliches
Kennzeichen tragen. Amt-
liche Kennzeichen von anderen Revieren werden anerkannt.
Sie erhal-
ten kein besonderes Bodenseekennzeichen, die Untersuchungs-
und
Zulassungspflicht bleibt jedoch voll aufrecht. Fürzulassungsfreie
Boote
(Segelboote ohne Motor, Ruderboote, Paddel- und Schlauchboote)
wird
das Kennzeichen bei der Registrierung des Bootes zugeteilt.
Es wird
hierüber ein Bootsausweis ausgestellt.
3. ZULASSUNGSPFLICHT
Alle Wasserfahrzeuge mit Maschinenantrieb oder mit Wohn-,
Koch- und
Sanitäreinrichtungen müssen unabhängig
von der Registrierung unter-
sucht und zugelassen werden.
Die Anmeldung zur Untersuchung ist an die zuständige
Behörde zu rich-
ten. Seit dem 1.1.1996 müssen Motoren die Abgasgrenzwerte
der Stufe
2, gemäß § 13.11 a der Bodensee-Schiffahrts-Ordnung
erfüllen. Das Fahr-
zeug muß vor der Zulassung durch einen Bootssachverständigen
über-
prüft werden. Eine befristete Zulassung für
Urlauberboote gibt es nicht.
Die Zulassung wird nach der Untersuchtung erteilt und
gilt für 3 Jahre.
Es ist in jedem Fall zweckmäßig, sich rechtzeitig
bei der zuständigen
Behörde zu informieren und die Termine für
Bootsabnahmen usw. zu
erfragen.
ZUSTÄNDIG SIND:
PUR DEN DEUTSCHENTEIL DES BODENSEES
für den baden-württembergischen Teil des Bodensees
von Sipplingen
bis Kressbronn
• Landratsamt Bodenseekreis, Verkehrs- und Schiffahrtsamt,
Glämischstr. 1-3, D-88041 Friedrichshafen, Tel.
(07541) 204-0,
Fax 2047353
von Konstanz bis Ludwigshafen und den Untersee
» Landratsamt Konstanz, Schiffahrtsamt, Reichenauerstr.
37,
D-78467 Konstanz, Tel. (07531) 59360, Fax 5936-99
für den bayerischen Teil des Bodensees
• Landratsamt Lindau, Schiffahrtsamt, Stiftsplatz 6, D-88131
Lindau,
Tel. (08382) 270121, Fax 270115
FÜR DEN SCHWEIZERISCHENTEIL DES BODENSEES
für den Kanton Thurgau
• Schiffahrtskontrolle/Seepolizei des Kantons Thurgau,
Bleichestr. 42,
CH-8280 Kreuzlingen, Tel. (071) 688 32 32, Fax 688 22
84
für den Kanton St.Gallen
« Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamt des Kanton
St.Gallen,
Abt. Schiffahrt, Postfach, CH-9401 Rorschach, Tel. (071)
841 14 74
für den Kanton Schaffhausen
• Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamt des Kantons Schaffhausen,
Rosengasse 8, CH-8200 Schaffhausen, Tel. (052) 632 71
11, Fax
632 7811
Achtung: Sämtliche Wanderboote sind in der Schweiz
bewilligungs-
pflichtig. Die Bewilligung kann direkt bei den Schifffahrtskontrollen
oder bei einer Seepolizeidienststelle eingeholt werden
FÜR DEN ÖSTERREICHISCHENTEIL DES BODENSEES
• Bezirkshauptmannschaft Bregenz, Seestr., A-6900 Bregenz,
Tel. (05574) 4951-176 oder 4951-175.
Umweltschutz: Der Bodensee ist Trinkwasserspeicher und
Rück-
zugsgebiet für viele Wassertiere und Vögel.
Es dürfen daher keine Fä-
kalien oder Waschwasser in den See gelangen, tragbare
Toiletten kön-
nen in fast jedem Hafen entsorgt werden. Boote dürfen
nur mit klarem
Wasser ohne Zusätze gereinigt werden. 300 m vom Ufer
aus sind ge-
sperrtfürwasserfahrzeuge, ebenso alle Naturschutz-
und Schilfgebiete.
Ankern ist 10 m vor dem Schilf erlaubt. Generell sind
auf dem See 40
km/h gestattet, in der Uferzone und auf dem Seerhein
10 km/h.
Wetter: Besonders gefährlich am Bodensee sind Föhnstürme
und Ge-
witter, daher unbedingt die Sturmwarnung beachten (Vorsichtsmeldung
40 Blitze, Sturmwarnung 90 Blitze in der Minute).
Wetterdienste: Telekom Ansagedienst - Tel. (0751 ) 11509,
Wetterwar-
te Konstanz -Tel. (07531) 58277-0, Wetterdienststelle
Bregenz -Tel.
(05574) 42554, Schweizerische Meteorologische Zentralanstalt
Zürich
-Tel. (01) 2569270. |